Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Immobiliensuchende auf TOPBAULAND24
(Stand: September 2008)
Mit der Entgegennahme des Angebotes erklärt sich der Empfänger mit unseren folgenden Geschäftsbedingungen einverstanden:
§ 1. Vermittlung
- § 1.a Unsere Angebote sind streng vertraulich. Jede unbefugte Weitergabe an Dritte, auch an Vollmacht- oder Auftraggeber des Interessenten, führt in voller Höhe zur Provisionspflicht, wenn der Dritte, an den die Information weitergegeben wurde, den Hauptvertrag abschließt.
§ 1.b Der Makler kann für beide Vertragsparteien tätig werden
§ 2. Haftung- § 2.a Die Angebote sind freibleibend. Irrtümer, Auslassungen und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten
§ 2.b Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm wiedergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer, bzw. vom Vermieter stammen und nicht auf Richtigkeit überprüft worden sind. Der Makler übernimmt für die Richtigkeit dieser Angaben dementsprechend keine Haftung.
§ 2.c Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt.
§ 3. Provision§ 4. Sonstiges- § 4.a Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
§ 4.b Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen nicht berührt.
§ 4.c Gerichtsstand Berlin gilt als vereinbart.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für gewerbliche Immobilienanbieter
(Stand: September 2008)
§ 1. Leistungsumfang von TOPBAULAND24- § 1.a Das Immobilienunternehmen ist berechtigt, auf der Internet-Plattform der TOPBAULAND24 Immobilien anzubieten. Die Gestaltung des Angebots der Immobilien richtet sich nach den Vorgaben von TOPBAULAND24 in der entsprechenden Online-Maske. TOPBAULAND24 bietet dem Immobilienunternehmen die Möglichkeit, seine Immobilienangebote im Rahmen eines Abonnements und/oder auf Grund eines Einzelauftrags zu schalten.
§ 1.b Das Immobilienunternehmen ist berechtigt, sich über seinen "Login Namen" und ein "Passwort" in den persönlichen Bereich „Partnerzugang“ ein zu wählen. Dieses kann sowohl über Internet HTML Zugriff durch das Immobilienunternehmen selbst als auch automatisch über eine mögliche durch die entsprechende Maklersoftware des Immobilienunternehmens bereitgestellte Schnittstelle erfolgen (in Arbeit).
§ 1.c Das TOPBAULAND24-Netzwerk ist in der Regel 24 Stunden täglich verfügbar. Das TOPBAULAND24-Netzwerk ist von technischen Einrichtungen Dritter abhängig, deren Betrieb nicht im Verantwortungsbereich von TOPBAULAND24 liegen. TOPBAULAND24 übernimmt daher weder eine Gewähr für die ununterbrochene Erreichbarkeit noch für eine ununterbrochene Verfügbarkeit sämtlicher Dienstleistungen.
§ 1.d Die Immobilienangebote des Immobilienunternehmens werden durch die Einstellung in die TOPBAULAND24-Datenbank auf Partnerseiten des TOPBAULAND24-Netzwerkes abrufbar sein. TOPBAULAND24 beabsichtigt, zukünftig weitere Partnerangebote aufzunehmen. Die Immobilien des Immobilienunternehmens werden auch bei den neuen Partnern abrufbar sein. TOPBAULAND24 hat ferner das Recht, seinen Nutzern die Immobilienangebote auch über andere Medien wie insbesondere Zeitungen, Teletext und Mobile Services zugänglich zu machen. Eine höhere Vergütung schuldet das Immobilienunternehmen dafür nicht.
§ 1.e Da es sich um ein kostenloses Nutzungsrecht handelt, behält sich die TOPBAULAND24 das Recht, das Immo-
bilienunternehmen jederzeit von der Nutzung auszuschließen.
§ 2. Pflichten des Immobilienunternehmens- § 2.a Das Immobilienunternehmen verpflichtet sich, die im Rahmen des Registrierungsprozesses erfassten Angaben auf Richtigkeit hin zu überprüfen und etwaige Unrichtigkeiten selbst zu beheben oder TOPBAULAND24 unverzüglich mitzuteilen.
§ 2.b Das Immobilienunternehmen ist verpflichtet, sämtliche Änderungen, welche die bei der Registrierung angegebenen Daten betreffen, unverzüglich TOPBAULAND24 (mail@topbauland.de) mitzuteilen.
§ 2.c Das Immobilienunternehmen ist verpflichtet, sein Passwort sowie alle Daten, die einen unbefugten Zugang über seinen Account ermöglichen, geheim zu halten und sie unverzüglich zu ändern bzw. von TOPBAULAND24 ändern zu lassen, wenn es vermutet, dass unberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben. Das Immobilienunternehmen haftet auch für Dritte, die mit seinem Wissen Dienstleistungen über seinen Account nutzen.
§ 2.d Das Immobilienunternehmen verpflichtet sich, nur wahrheitsgemäße Angaben über die Immobilien zu machen und nur Objekte für die er einen Auftrag hat in die Datenbank zu stellen. Für jede Objektart hat es die Mindest-Informationen wie Lage, Größe und Preis des Objekts und insbesondere die Informationen gemäß § 6 Abs. 2 des Wohnungsvermittlungsgesetzes zu erteilen. Für Verkaufsimmobilien sollte zusätzlich mindestens ein repräsentatives Foto der Immobilie sowie ein Grundriss zur Verfügung gestellt werden. Hierbei verpflichtet sich das Immobilienunternehmen, bei der Objektdarstellung ausschließlich objektbezogene Bilder und Grafiken einzustellen. Bei Fotos und Grundrissen ist insbesondere die Einstellung von Firmenlogos, HTML-Tags, Java-Script Anwendungen, Domainnamen u. ä. nicht gestattet. TOPBAULAND24 behält sich vor, im Falle von begründeten Zweifeln an der Richtigkeit von Angaben oder bei der Gefahr der Irreführung von Interessenten oder bei Einstellung nicht ausschließlich objektbezogener Bilder einzelne Immobilien wieder aus dem Angebot zu entfernen, woraus dem Immobilienunternehmen keinerlei Ansprüche erwachsen können.
§ 2.e Sollte die Immobilie verkauft bzw. vermietet worden sein, muss das Immobilienunternehmen diese innerhalb von fünf Tagen aus der TOPBAULAND24-Datenbank deaktivieren.
§ 2.f Das Immobilienunternehmen verpflichtet sich zudem, keine Daten zu übermitteln bzw. Anzeigen einzustellen, deren Inhalte Rechte Dritter (zum Beispiel Namensrechte, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte etc.) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Das Immobilienunternehmen stellt TOPBAULAND24 von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die auf einer solchen geltend gemachten Rechtsverletzung beruhen, vollständig frei, wozu auch die Kosten der Rechtsverfolgung und -verteidigung gehören.
§ 3. Abrechnung- § 3.a TOPBAULAND24 stellt die Immobilienplattform bis auf weiteres kostenfrei zu Verfügung.
§ 3.b Werbemaßnahmen auf der Plattform werden in gesonderten Verträgen verhandelt.
§ 3.c TOPBAULAND24 ist berechtigt, die Anzahl der Immobilienstellplätze für das Immobilienunternehmen bis auf weiteres zu beschränken.
§ 4. Mängelrüge- § 4.a Handelt es sich bei dem Geschäftsverhältnis um ein beiderseitiges Handelsgeschäft, ist das Immobilienunternehmen verpflichtet, die geschaltete Anzeige unverzüglich nach ihrer erstmaligen Veröffentlichung auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und TOPBAULAND24 gleichfalls unverzüglich etwaige Mängel anzuzeigen.
§ 4.b Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach der erstmaligen Veröffentlichung anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Überprüfung und/oder Mängelanzeige gilt die Immobilienanzeige als mangelfrei genehmigt.
§ 5. Sperrung/Außerordentliche Kündigung- § 5.a TOPBAULAND24 ist ohne vorherige Ankündigung berechtigt, von dem Immobilienunternehmen eingestellte Immobilien zu sperren, wenn das Immobilienunternehmen seinen Mitwirkungspflichten insbesondere jenen in Ziffer 2 nicht nachkommt.
§ 6. Haftung- § 6.a TOPBAULAND24 haftet im Zusammenhang mit der Erfüllung des Mitglieds- bzw. Nutzungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber dem Immobilienunternehmen nur für Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
§ 6.b TOPBAULAND24 übernimmt keinerlei Haftung gegenüber Dritten, wie insbesondere den Interessenten sowie Immobilienkäufern und -mietern, für die Richtigkeit der Angaben oder die ordnungsgemäße Erfüllung eines Kauf-, Miet- oder Immobilienunternehmensvertrages, der durch ein Angebot auf der Internet-Plattform von TOPBAULAND24 zustande kam. Sollte TOPBAULAND24 von solchen Dritten in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich das Immobilienunternehmen, TOPBAULAND24 von diesen Ansprüchen und sämtlichen mit ihrer Abwehr einhergehenden Kosten freizuhalten.
§ 7. Sonstiges- § 7.a Sollte eine Regelung des Mitglieds- bzw. Nutzungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, werden hiervon die übrigen Regelungen des Vertrages und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt.
§ 7.b Sofern das Immobilienunternehmen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, gilt als Gerichtsstand Berlin vereinbart.
§ 7.c TOPBAULAND24 behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für künftige Geschäfte jederzeit anzupassen. TOPBAULAND24 wird den Kunden über Änderungen der AGB rechtzeitig schriftlich benachrichtigen. Die Änderungsmitteilung wird einen Hinweis auf die Möglichkeit und Frist des Widerspruchs sowie die Bedeutung bzw. Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs enthalten. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen beginnend mit dem Tag der auf die Änderungsmitteilung folgt, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen.
§ 7.d Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Immobilienunternehmens gelten nur, wenn TOPBAULAND24 diese schriftlich akzeptiert hat.
§ 7.e Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auch auf alle künftigen Rechtsgeschäfte zwischen TOPBAULAND24 und dem Immobilienunternehmen Anwendung.